Für jedes einzelne Geschäft müssen sich die Geschäftspartner auf eine bestimmte Art der Zinsberechnung festlegen. In manchen Fällen übernimmt das der sogenannte “Marktstandard”, doch am Ende muss in jedem Vertrag auch noch schriftlich festgehalten werden, welche Konvention die Parteien für die Zins- und Zinseszinsberechnung verwenden. Das kann für die Bewertung oft riesige Unterschiede ausmachen! Wenn Sie später einmal Produkte vergleichen, so achten Sie auch immer auf die Zinsberechnung!
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taggenaue Berechnung, jeder Tag der Laufzeit wird verzinst, auch im Schaltjahr
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Anleihen im Euroraum und deren Absicherungsswaps
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Die Tage der Zinsperiode im Monat werden kalendergenau verwendet, das Jahr allerdings nur mit 360 Tagen angenommen
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Swaps im Interbankenmarkt, kurz laufende Instrumente, Geldmarktinstrumente wie Euribor
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Jeder Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berechnet.
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Der Monat wird kalendergenau berechnet, das Jahr hat allerdings immer (auch im Schaltjahr) nur 365 Tage
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In den USA und Großbritannien anzutreffen
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Der Februar wird mit seinen tatsächlichen Tagen berechnet (28 oder 29 Tage), alle anderen Monate mit 30 Tagen. Das Jahr hat hier 360 Tage.
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Manchmal bei Anleihen zu finden.
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Dazu gibt es noch Zusätze, wie mit Feiertagen und Wochenenden (Nicht-Handelstagen) umgegangen werden soll. Was geschieht, wenn der Beginn oder das Ende der Zinsberechnung auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt, an dem nicht gesettelt wird? Genau das wird in den Arbeitstagskonventionen geregelt. Die häufigsten sind:
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adjusted modified following
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Die Zahlung erfolgt am nächsten Werktag
Es sei denn, der nächste Werktag fällt in einen neuen Monat, dann wird schon am Werktag vor dem Feiertag gezahlt
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Die Zahlung erfolgt immer am nächsten Werktag
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Die Zahlung erfolgt am Geschäftstag, der dem Nicht-Bankarbeitstag voran geht.
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