Zinscaps und Zinsfloors als Zinsobergrenze und Zinsuntergrenze

Zinsobergrenzen und Zinsuntergrenzen auf variable Zinssätze sind Zinsderivate, die gerne zusammen mit Krediten oder strukturierten Swaps und Anleihen eingesetzt werden. Sie bestehen im Grunde aus mehreren Caplets oder Floorlets, die jeweils für sich eine Zinsperiode abbilden.

Beispiel eines Caps auf den 3-Monats-Euribor

Eine Zinsobergrenze auf den 3-Monats-Euribor etwa zahlt dem Käufer über die Laufzeit im 3-Monats-Rhythmus den Unterschiedsbetrag zwischen einem über dem Cap Strike liegenden Euribor und dem Cap Strike, multipliziert mit dem Nominalbetrag. Dafür bezahlt der Käufer des Caps zu Laufzeitbeginn eine Prämie. Im Grunde sind Caps und Floors nichts anderes als Calls und Puts auf einen variablen Zinssatz, allerdings mit dem Unterschied, dass hier in der Regel gleich eine ganze Reihe an aufeinander folgenden Calls und Puts gehandelt wird. Entsprechend hoch können damit auch die Kosten für einen Cap oder Floor ausfallen.

Caps und Floors im Risikomanagement

Mehr zur Anwendung von Caps und Floors im Zinsmanagement erfolgt im Kapitel der Risikomanagementanwendungen.