Optionen können vom Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt ausgeübt werden. Der Käufer wird die Option nur dann ausüben, wenn die Option einen positiven Wert hat. Im Fall einer Kaufoption wird die Option dann einen Wert haben (man spricht hier davon, dass die Option “in-the-money” oder im Geld ist), wenn der Strike unter dem aktuellen Marktpreis liegt. Mit der Option kann der Käufer den Basiswert, beispielsweise eine Aktie, günstiger erwerben, als er das im Markt könnte.
Wird eine Option ausgeübt, muss der Verkäufer oder Stillhalter der Option den Vertrag erfüllen. Ihm bleibt keine Wahl. Er muss im Fall einer Call Option den Basiswert liefern oder im Fall einer Put Option den Basiswert zum vereinbarten Preis kaufen.
An den meisten Börsen werden heute Optionen automatisch ausgeübt, sobald sie im Geld sind. Das ist aber nicht für alle Optionen der Fall und auch nicht für außerbörsliche Geschäfte. Als Besitzer einer Option sollte man sich also genau erkundigen, wie das Prozedere am Verfallstag ist, um die Ausübung wertvoller Optionen nicht zu vergessen! Im außerbörslichen Handel wird im Optionsvertrag genau festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Verkäufer davon verständigen muss, dass er die Option ausübt. Meist ist das bis 11 Uhr am Verfallstag der Option. Im außerbörslichen Handel zwischen Banken und institutionellen Investoren geschieht die Mitteilung in der Regel vorab per Telefon, gefolgt von einer Faxmitteilung. Dabei muss der Telefonanruf bis spätestens 11 Uhr des entsprechenden Tages erfolgen. Ist die Option sehr weit im Geld, wird auch schon früher angerufen. In knappen Fällen wird tatsächlich bis wenige Minuten vor 11 Uhr gewartet, um die Option telefonisch auszuüben. Vergisst man den Anruf, gilt die Option als verfallen. Je nach Produkt und Option kann das einen enormen, finanziellen Verlust bedeuten! Dann ist man entweder auf den Goodwill des Geschäftspartners angewiesen, oder aber muss den großen Verlust schlucken. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, gute Datenbanken mit vor allem korrekt gebuchten Geschäften zu führen. Schließlich hat man in der Regel nicht nur eine Option laufen, sondern eine Vielzahl.
Werden Optionen über die Börse ausgeübt, übernimmt die Börse die Weitergabe der Daten an das Settlement. Der entsprechende Kauf oder Verkauf des Basiswertes wird vom Clearinghaus veranlasst. Der Käufer des Basiswertes bekommt gegen Bezahlung des Kaufpreises die Wertpapiere oder sonstigen Assets eingebucht, der Verkäufer die Kaufsumme.