Die Besicherung von Verbindlichkeiten ist ein altes Konzept, das Vertragspartner schon lange davor schützt, Verluste zu erleiden, sollte der Geschäftspartner in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Alltägliche Beispiele sind etwa Hypotheken auf Grundstücke, Häuser, Fabriken und Maschinen, die Bankkredite absichern.

Heute werden auch standardmäßig beinahe alle Geschäfte mit Derivaten durch das sogenannte Collateral abgesichert, um sich gegen das Ausfallsrisiko von Geschäftspartnern abzusichern. Dabei wird die gesamte Geschäftsbeziehung zu jedem einzelnen Geschäftspartner regelmäßig, also täglich, wöchentlich oder monatlich, auf Mark-to-Market Basis bewertet. In der Regel werden dazu alle bestehenden Geschäfte gegeneinander aufgerechnet, also genettet. Es macht nämlich wenig Sinn, in einem Fall Collateral zu stellen, und für das nächste Geschäft Collateral zu erhalten. Stattdessen wird der Barwert der Gesamtposition betrachtet, und nur dafür wird Collateral ausgetauscht, beziehungsweise die Höhe entsprechend angepasst.

Der Prozess der Besicherung für Derivategeschäfte ist in bilateralen Verträgen zwischen den Geschäftspartnern festgehalten. Dabei bedient sich die internationale Finanzwelt standardisierter Rahmenverträge, die unterzeichnet werden, und über die wichtige Vertragspunkte einheitlich geregelt werden. Das international bekannteste Dokument dafür ist das “ISDA (International Securities and Derivatives Association) Credit Support Annex Documentation for Derivatives”. Im deutschsprachigen Raum ist zudem der Besicherungsanhang zum Deutschen Rahmenvertrag gängig. Beide Vereinbarungen sind weit verbreitet und sorgen dafür, dass sich der komplexe Prozess des Collateral Managements einigermaßen effizient standardisieren lässt. Man denke nur daran, dass hierfür jeden Tag Millionen an Geschäften unterschiedlicher Komplexität bewertet werden müssen, Informationen darüber ausgetauscht werden und Zahlungen zur Anpassung von Collaterals angewiesen werden müssen. Dabei hat eine Bank je nach Größe hunderte bis zehntausende verschiedenster Geschäftspartner weltweit, und selbst mittelgroße Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Kommunen pflegen Beziehungen zu mehreren Banken.

Collateral Management gehört heute zum Standard bei vielen Geschäften, wie zum Beispiel:

• Das Hedgen von Währungsrisiken für Auslandsgeschäfte.

• Das Absichern von Zinsrisiken mithilfe von Zinsswaps.

• Das Hedgen von Ausfallsrisiken mithilfe von Credit Default Swaps.

• Beim Kauf von Futures und Forwards zum Absichern von Treibstoffpreisen oder Rohstoffpreisen.

• Und viele mehr.

 

Meist werden Geschäfte mit Bargeld in einer der weltweit gängigen Hauptwährungen (US-Dollar, Euro, Japanischer Yen, Britisches Pfund) besichert. Als Collateral kann neben Cash auch eine Reihe anderer Basiswerte dienen:

• Cash Collateral in einer bestimmten Währung oder aus einem Währungsbaket

• Anleihen und Aktien (Wertpapiercollateral)

• Gebäude, Grundstücke und Maschinen

• Rohstoffe als Collateral

• Bankgarantien

• Letter of Credit

 

Welche Werte als Besicherung taugen ist im jeweiligen Vertrag zwischen den Geschäftspartnern geregelt. Dort sind auch noch andere, wichtige Punkte festgehalten, wie die Häufigkeit der Berechnung und des Zahlungsausgleichs, die Berechnungsstelle, der Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten sowie häufig auch ein sogenannter Threshold. Ein Threshold ist eine Betragsgrenze, bis zu der keine Besicherung gestellt werden muss. Das können beispielsweise die ersten 100.000 Euro sein, die unbesichert bleiben. Erst, wenn einer der Geschäftspartner die Grenze des Thresholds überschreitet, muss er Besicherungen stellen.

Thresholds und Collateral Vereinbarungen sind in der Regel für beide Vertragsparteien gleich. Es gibt aber auch Ausnahmen, und zwar meist dann, wenn einer der Geschäftspartner als besonders sicher und kreditwürdig gilt. Das kann ein Staat sein, ein Bundesland oder eine vom Staat garantierte Bank, aber auch supranationale Organisationen, die per Statuten nicht in Konkurs gehen können. In diesen Fällen kommt es durchaus vor, dass einseitige Collateral Agreements geschlossen werden. Dann muss nur einer der Geschäftspartner im Falle negativer Marktbewertungen Sicherheiten hinterlegen. Die negativen Marktwerte des anderen Vertragspartners bleiben hingegen stets unbesichert.