Single Call: Anleihe mit Option

Gerne werden Anleihen mit Kündigungsrechten versehen. Denn Kündigungsrechte sind nichts anderes als Optionen. Die Prämie, die der Käufer einer Call Option an den Verkäufer zahlen muss, erhöht in der Regel den Kupon und macht die Anleihe damit für viele Anleger attraktiver.

Ein Beispiel

Am einfachsten können wir das an einem Beispiel sehen. Nehmen wir folgende Anleihe einer Bank an:

  • Emittentin: Bank XYZ
  • Emissionsbetrag: 10 Mio Euro
  • Stückelung: 1.000 Euro
  • Emissionspreis: 100%
  • Laufzeit der Anleihe: 1.1.2017 – 01.01.2027
  • Kupon: 1,5% p.a., zahlbar jährlich im Nachhinein
  • Zinsberechnung auf Basis act/act unadjusted following
  • Die Emittentin hat das Recht, die Anleihe einmalig zum 1.1.2022 (nach 5 Jahren) mit 2 Tagen Vorankündigung vorzeitig zu kündigen.
  • Die Rückzahlung erfolgt zu 100% des Nominalbetrags.

In unserem Beispiel kaufen wir eine Anleihe für angenommen 1.000 Euro. Die Laufzeit beträgt zunächst 10 Jahre. Allerdings kann die Bank die Anleihe bereits nach 5 Jahren tilgen wenn sie das möchte. Für uns bedeutet das eine gewisse Unsicherheit. Denn übt die Bank das Kündigungsrecht nach 5 Jahren aus, haben wir ein sogenanntes Wiederveranlagungsrisiko. Wir bekommen unsere 1.000 Euro früher zurück als wir dachten.

Die Optionsprämie erhöht unseren Zinskupon

Für dieses Unsicherheit erhalten wir allerdings eine Entschädigung. Diese bekommen wir in Form eines Zinskupons, der höher ist, als er dies für eine vergleichbare Anleihe ohne Kündigungsrecht wäre. Wieso? Weil wir der Bank eine Option verkauft haben. Und für diese Option bekommen wir eine Prämie bezahlt. Allerdings wird uns die Prämie nicht am Anfang ausbezahlt, sondern auf den Kupon aufgeschlagen. Wir erhalten die Prämie also über die Laufzeit verteilt.

Wann wird gekündigt?

Wann wird die Bank nun die Anleihe vorzeitig kündigen? Sie wird dann kündigen, wenn es für die Bank einen finanziellen Vorteil bringt. Das kann ein für die Bank günstigeres Zinsniveau sein, aber auch eine bessere Bonität und damit günstigere Refinanzierungskosten für die Bank.

In unserem Beispiel ist der Zinssatz, den wir bekommen, 1,5%. Wir erhalten also jedes Jahr für unsere 1.000 Euro Investment einen Zins von 15 Euro. In fünf Jahren werden sich die Zinsen höchstwahrscheinlich verändert haben. Ist das Zinsniveau gesunken, wird die Bank ihr Kündigungsrecht ausüben. Denn dann kann sie bei anderen Anlegern zu einem günstigeren Zinssatz eine neue Anleihe platzieren. Ist das Zinsniveau hingegen gestiegen, wird die Bank die Anleihe nicht kündigen. Dann ist der Zinssatz, den sie uns bezahlt, für sie weiterhin attraktiv.
Rein mathematisch wird die Bank den inneren Wert der Option berechnen. Die Option, die Anleihe nach fünf Jahren zu kündigen, hat entweder einen inneren Wert (dann wird die Anleihe gekündigt) oder sie ist wertlos und verfällt.

Die Prämie behalten wir auch ohne Kündigung

Gleichgültig, ob die Bank ihr Kündigungsrecht (also ihre Option) ausübt, die Prämie in Form eines etwas höheren Kupons behalten wir in jedem Fall. Wichtig ist, dass uns die Bank die Kündigung rechtzeitig mitteilt. In den Anleihebedingungen steht, wie viele Vorankündigungstage uns die Bank geben muss. Da können zwei Geschäftstage sein, aber durchaus auch 15 oder 20.

Die Absicherung erfolgt über einen kündbaren Zinsswap

Die Bank wird die Anleihe in der Regel über einen kündbaren Zinsswap absichern (oder einen sogenannten Single Call). Die Kündigung des Swaps durch den Hedgingpartner löst in der Regel die Kündigung der Anleihe aus. Der Swap wird dann gekündigt, wenn der mathematische Wert der Swaption für den Käufer im Geld liegt. Es kann aber auch vorkommen, dass eine Bank trotzdem ihre Anleihe nicht kündigt. Und zwar dann, wenn sich ihre Bonität stark verschlechtert hat und sie sich nicht oder nur zu schlechteren Konditionen refinanzieren könnte.